Brandschutz in der Weihnachtszeit
- Wenn möglich auf brennbare Weihnachtsdekoration, z. B. Strohsterne, verzichten
- Darauf achten, dass Adventsgestecke und -kränze sowie der Baum stets frisch sind. Trockene Tannenzweige sind sehr leicht entflammbar.
- Brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt oder komplett abbrennen lassen. Sicherheitskerzen bieten zusätzlichen Schutz: der Docht endet vorm Kerzenboden und lässt so die Flamme erlöschen.
- Stets auf den Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien achten, z. B. zu Vorhängen und Gardinen.
- Nicht brennbare Kerzenhalter verwenden.
- Streichhölzer und Feuerzeuge für Kinder unzugänglich aufbewahren.
- Rauchmelder installieren
- Zur Vorbeugung einen Behälter mit Wasser oder einen ABC-Feuerlöscher griffbereit halten.
- Fluchtwege wie Türen und Fenster keinesfalls verstellen.
- Bei Kerzen auf dem Weihnachtsbaum: Kerzen mit ausreichend Abstand zu anderen Ästen platzieren und von oben nach unten sowie von der Rückseite nach vorn anzünden.
- Adventskränze und -gestecke auf eine feuerfeste Unterlage stellen.
- Lampions und Kerzen stets sicher befestigen.
Die Feuerwehr empfiehlt die Anschaffung eines ABC-Feuerlöschers. Diese sind zu günstigen Preisen im Einzelhandel erhältlich – eine Investition, die Leben retten kann.
Allgemeine Hinweise zum Silvesterfeuerwerk
Achten Sie beim Kauf von pyrotechnischen Artikeln auf die Gefahrenklassen. Feuerwerkskörper werden, gemessen am Grad ihrer Gefährlichkeit, in 4 Klassen eingeteilt. Hier befinden sich Klassifizierungen nach alter und neuer Rechtslage im Umlauf: Klassifizierung/Kategorien neu (seit 1.10.2009) - Die Klassen/Kategorien sind nicht direkt miteinander vergleichbar.
- Kategorie 1 - Kleinstfeuerwerk (Aufdruck BAM-F1-XXXX)
- Kategorie 2 - Kleinfeuerwerk (Aufdruck BAM-F2-XXXX)
- Kategorie 3 - Mittelfeuerwerk (Aufdruck BAM-F3-XXXX)
- Kategorie 4 - GroßfeuerwerkKlassifizierung alt (Übergangsfrist bis 2017): Pyrotechnik
- Klasse I: Feuerwerksspielwaren (Aufdruck BAM-P I-XXXX)
- Klasse II: Kleinfeuerwerk (Aufdruck BAM-P II-XXXX)
- Klasse III: Mittelfeuerwerk (Aufdruck BAM-P III-XXXX)
- Klasse IV: GroßfeuerwerkFeuerwerkskörper der Klassen/Kategorien III und IV dürfen ohne besondere behördliche Erlaubnis weder verkauft noch abgebrannt werden. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II darf nur in der Zeit vom 31.12., 18:00 bis zum 01.01., 01:00 erlaubt.
Die Abgabe darf nur an Personen über 18 Jahre erfolgen. Lesen Sie in jedem Falle und rechtzeitig die Gebrauchsanweisung der verschiedenen Feuerwerkskörper durch. Auch bei Feuerwerksartikeln der Klasse I (z.B. Tischfeuerwerk) ist es wichtig zu wissen, ob ein Abbrennen des betreffenden Produktes in geschlossenen Räumen ausdrücklich erlaubt ist. Die Verwendung von Signalmunition und Seenotrettungsraketen sowie das Abschießen von Munition aus Schusswaffen aller Art als Silvesterknallerei stellt eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit dar und ist verboten. Schließen Sie in der Silvesternacht sämtliche Fenster und Lüftungsklappen ihrer Wohnung. Gleiches gilt für Lager, Betriebsräume, Ställe, Schuppen und Garagen. Bedenken Sie, dass die Mehrzahl aller Feuerwerkskörper nur im Freien angezündet werden darf. Das Zünden in Wohnräumen, Treppenräumen, an geöffneten Fenstern und auf Balkonen ist gefährlich und eine häufige Brandursache. Feuerwerkskörper wie Kanonenschläge, Donnerschläge, Böller etc. nie in der Hand, sondern auf den Boden legen und mit "langem Arm" anzünden, danach 3-5 m Abstand halten. In der Hand gezündete Knallkörper nicht unkontrolliert wegwerfen. Handschuhe schützen vor Verbrennungen. Starten Sie Raketen nicht aus der Hand, sondern aus auf den Boden gestellten Flaschen. Die Rakete muss so aufgestellt werden, dass sie nach dem Abschuss ungehindert aufsteigen kann. Beschädigte Stockraketen dürfen nicht gezündet werden, da deren Flugbahn unberechenbar ist. Niemals einen Versager erneut zünden! Verantwortungsbewusste Eltern und Erwachsene geben Feuerwerksartikel der Klasse II nicht an Kinder und Jugendliche weiter. Kleine Kinder sollten während des Feuerwerks unter Aufsicht in der Wohnung bleiben. In der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind (Reet- oder Strohdachhäuser), dürfen Feuerwerkskörper nur in genügendem Abstand und unter Berücksichtigung der Windrichtung abbrennen. Bei der Entzündung von Raketen der Klasse II ist ein Abstand von mindestens 200 m, bei Feuerwerkskörpern, die nicht Raketen sind, ein Abstand von mindestens 20 m einzuhalten.Basteln Sie niemals Feuerwerkskörper selbst. Verändern Sie die im Handel erhältlichen Artikel nicht. Auch beim gleichzeitigen Abbrennen mehrerer Knallkörper oder der Herstellung einer zusätzlichen Verdichtung in einem entsprechenden Behälter drohen unvorhersehbare Gefahren. Vorräte von Feuerwerksartikeln sollten in fest verschließbaren Taschen, auf keinen Fall am Körper aufbewahrt werden. Nach Entnahme eines Feuerwerkskörpers Vorräte wieder abdecken. Sollten Sie noch Fragen zu diesem Thema haben, können Sie uns gerne kontaktieren.