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Die Website der FF Lindenthal

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VU 3 Pkw, 3-4 betroffene, 1 Person evtl. eingeklemmt

Techn. Rettung > Verkehrsunfall
Zugriffe 478
Einsatzort Details

Georg-Schumann-Str., Leipzig
Datum 01.01.2017
Alarmierungszeit 01:07 Uhr
Einsatzbeginn: 01:07 Uhr
Einsatzende 01:34 Uhr
Einsatzdauer 27 Min.
Alarmierungsart DME
Einsatzleiter FF-Leipzig-Lindenthal
Mannschaftsstärke 1:8
eingesetzte Kräfte

Freiwillige Feuerwehr Lindenthal (22)
Fahrzeugaufgebot   Hilfeleistung Tanklöschfahrzeug (ehemaliges) (a.D.)

Einsatzbericht

Vor Ort fanden die Kameraden einen Verkehrsunfall wo 3 Pkw und 1 Anhänger involviert waren. Nach der Lageerkundung des Gruppenführers und dem Angriffstrupp konnte festgestellt werden, dass keine Person eingeklemmt war. Im Unfall waren 5 Erwachsene und 1 Kind involviert. Diese wurden bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes betreut. Da ansonsten kein Handlungsbedarf für die Feuerwehr bestand, rückten die Kameraden Richtung Gerätehaus ab. In der Zeit des Einsatzes befand sich die Straße Stadtauswärts in Vollsperrung.

 

Polizeibericht:

Teufel Alkohol – Domino-Crash              

Ort: Leipzig-Gohlis, Georg-Schumann-Straße
Zeit: 01.01.2017, 01:05 Uhr

Der Fahrer (34) eines VW Passat war auf der Georg-Schumann-Straße stadtauswärts unterwegs. In einer Linkskurve kam er in Höhe Grundstück Nr. 32 nach rechts von der Straße ab und stieß gegen einen ordnungsgemäß abgestellten BMW (Halterin: 53). Dieser wurde gegen den geparkten Renault Megane (Halter: 33) geschoben und dieser wiederum gegen einen Anhänger (Halter: 40). An den Pkw entstand ein Schaden in Höhe von ca. 18.000 Euro. Der 34-Jährige, seine 43-jährige Beifahrerin und ein achtjähriger Junge mussten mit leichten Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht und dort ambulant behandelt werden. Da die Polizeibeamten während der Unfallaufnahme Alkoholgeruch in der Atemluft des 34-Jährigen feststellten, wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt: Ergebnis: 2,96 Promille! Daraufhin wurde die Blutentnahme angeordnet und durchgeführt. Es stellte sich zudem heraus, dass der Fahrer ohne Fahrerlaubnis gefahren war, ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorlag, das amtliche Kennzeichen als gestohlen gemeldet war. Gegen den Autofahrer wird wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. (Hö)

Quelle: www.polizei.sachsen.de

 

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